Erst wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen ist, können wir Medikamente, die Sie sonst auf „rosa Rezept“ bekommen haben, für dieses Quartal als E-Rezept verordnen. Dieses können Sie einfach in einer Apotheke Ihrer Wahl durch Stecken der Versichertenkarte abrufen. So sparen wir in Zukunft Wege und Papier!
Sollte Ihr Medikament dort nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn auch wir brauchen Zeit und sorgfältige Arbeit. Da die Rezepte erst am Ende der Sprechstunde digital unterschrieben werden empfehlen wir, die Medikamente am darauf folgenden Tag in der Apotheke abzuholen.
Ein Quartal beginnt am 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober.
Die privaten Krankenversicherungen haben noch nicht auf E-Rezept umgestellt, sie bekommen weiterhin einen Papierausdruck.
Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur Rezepte für bereits von uns in letzter Zeit verordneten Präparate bestellen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für Neuverordnungen oder Präparatewechsel ein erneuter Arztkontakt unbedingt erforderlich ist.
Sie haben auch die Möglichkeit während der Praxisöffnungszeiten telefonisch oder per Fax Rezepte oder Überweisungen zu bestellen.
Für gesetzlich Versicherte (alle nicht Privatversicherte): Ist im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte bereits eingelesen? Falls nicht, bitten wir diese vorab noch bei uns einzureichen. Vielen Dank.
Quartale:
Bitte Name, Vorname, Geburtsdatum und exakte Bezeichnung des gewünschten Medikamentes im Rezeptwunsch angeben.
Telefonisch: 04240 -546
oder per Fax: 04240 -583
oder per Post: Kirchplatz 5, 28857 Syke
Urlaub 2024:
25.03. - 28.03.2024
10.05. - 17.05.2024
15.07. - 26.07.2024
07.10. - 11.10.2024
23.12. - 31.12.2024
Bitte rechtzeitig an Rezeptbestellungen / Überweisungen denken.
Vertreter werden über Aushang, Anrufbeantworter bekannt gegeben.
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